Dem Einsatz von Atemschutzgeräten kommt bei der Feuerwehr eine besondere Bedeutung zu. Mit Pressluftatmern, die die Träger von der Umluft unabhängig machen, schützen sich die Einsatzkräfte vor Sauerstoffmangel oder dem Einatmen gesundheitsschädlicher Stoffe, die insbesondere bei jeglicher Art von Brandereignissen entstehen.
In einem zweiwöchigen Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger erlangen die Einsatzkräfte im Rahmen der Grundausbildung die Fähigkeit, das Gerät auch in möglichst extremen Situation zu beherrschen. Neben der psychischen Belastbarkeit (richtiges Verhalten bei Lärm, plötzlich auftretenden unvorhersehbaren Ereignissen und Fehlern an Geräten) hat die körperliche Verfassung des Trägers einen hohen Stellenwert.
Allein durch die grundlegende Ausrüstung im Atemschutzeinsatz (persönliche Schutzausrüstung inklusive Überbekleidung und Atemschutzgerät) hat der Feuerwehrangehörige ein Gewichtszusatz von etwa 20-25 Kilogramm. Hinzu kommen Brechwerkzeuge, Schlauchleitungen, Strahlrohre, Rauchvorhang, Feuerwehrleine und zusätzliches Material, das für die Erfüllung des Einsatzauftrages erforderlich ist. Mit dieser hohen zusätzlichen Gewichtslast auf den Körper sind dann noch Treppen in höhere Etagen zu besteigen, Löscharbeiten durchzuführen und womöglich bewusstlose Personen aus dem Gefahrenbereich zu retten. So ist es selbstverständlich, dass jede Einsatzkraft unter Atemschutz gesundheitlich fit und belastbar ist. Die körperliche Belastbarkeit wird bei Trägern zwischen 18 und 50 Jahren alle drei Jahre und ab 50 Jahren jährlich nach dem Grundsatz G 26.3 (Tragen von schwerem Atemschutz) von einem Arbeitsmediziner festgestellt.
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 regelt den Umgang mit Atemschutz im Einsatz, der Ausbildung und Übung. Sie fordert eine jährlich absolvierte Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage, eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit sowie Unterweisungen über den Atemschutz.
Um dieser Pflicht nachzukommen, ist es für den Löschzug Holsterhausen mittlerweile Tradition, in den ersten Monaten des Jahres die geforderte Belastungsübung in der Atemschutzübungsstrecke des Kreises Recklinghausen in der Feuerwache Marl zu durchlaufen. Seit geraumer Zeit ist die Strecke elektronisch gesteuert und überwacht, sodass die zu erbringenden Belastungswerte an den Träger persönlich angepasst sind. In drei Terminen werden nun alle aktiven Atemschutzgeräteträger auf die physische Belastbarkeit geprüft. Bestandteile dieser Übung sind das Besteigen einer Endlosleiter, Fahrradergometer und Laufband sowie eine Kriechstrecke auf zwei Ebenen (Gitterkäfig) mit verschiedenen Hindernissen, wie Schiebetüren, engen Röhren oder Schrägen.